Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
Verfasst: Mi Mär 18, 2020 4:00 pm
Grundsätzlich gilt die Einschätzung der individuellen Situation des Geschehens durch das lokal zuständige Gesundheitsamt. Eine Kontaktpersonennachverfolgung sollte erfolgen bei Auftreten eines bestätigten COVID-19-Falles gemäß Falldefinition des RKI (www.rki.de/covid-19-falldefinition).
Source: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... ement.html
Source: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... ement.html