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Kontaktpersonen­nachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2

Verfasst: Mi Mär 18, 2020 4:00 pm
von AdminTKVIE
Grundsätzlich gilt die Einschätzung der individuellen Situation des Geschehens durch das lokal zuständige Gesundheitsamt. Eine Kontaktpersonennachverfolgung sollte erfolgen bei Auftreten eines bestätigten COVID-19-Falles gemäß Falldefinition des RKI (www.rki.de/covid-19-falldefinition).

Source: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... ement.html